Das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und die Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen wird im Rahmen von § 1061 Abs. 1 ZPO allgemein für anwendbar erklärt. Das Übereinkommen trägt den…
Das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und die Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen wird im Rahmen von § 1061 Abs. 1 ZPO allgemein für anwendbar erklärt. Das Übereinkommen trägt den…