Schiedsgerichte müssen nicht zwangsläufig vertraglich vereinbart werden. Außervertragliche Schiedsgerichte sind innerhalb des § 1066 ZPO ausdrücklich zulässig. Diese werden in der Regel durch letztwillige Verfügungen, Gesellschaftsverträge oder Vereinssatzungen angeordnet. Bei…
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Außenhandelsschiedsgerichte sind von den Vertragspartnern, bzw. Streitparteien bestimmte Einrichtungen zur Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten aus Verträgen, die den Außenhandel betreffen.