Beneficial Owner = Wirtschaftlicher Eigentümer: Gem. § 39 AO ist ein Wirtschaftsgut jemand anders als dem sachenrechtlichen Eigentümer zuzuordnen, wenn der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über die Sache ausübt und den…
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Bene iudicat qui distinguit“ „Gut urteilt, wer unterscheidet“.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Bene docet, qui bene distinguit“ „Gut lehrt, wer die Unterschiede klar darlegt“.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Beneficium excussionis realis“ „Rechtswohltat der Einschränkung der Pfändung“. Es ist die Einrede des Schuldners bei pfandgesicherten Forderungen, dass der Gläubiger erst den Pfand verwerten muss,…