Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „caveat emptor“ „der Käufer sei wachsam“. Dieser Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht bedeutete, dass der Käufer aus offensichtlichen Mängeln keine Gewährleistungsansprüche herleiten konnte.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „caveat emptor“ „der Käufer sei wachsam“. Dieser Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht bedeutete, dass der Käufer aus offensichtlichen Mängeln keine Gewährleistungsansprüche herleiten konnte.