Lateinisch, übersetzt heißt „cura“ „die Sorgfalt“
Archives
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „culpa“ „Verschulden“ oder die „Schuld“.
Lateinisch, übersetzt heißt „culpa post contractum finitum“ „das Verschulden nach dem Vertragsschluss“, Schadensersatzanspruch für die Verletzung nachvertraglicher Schutz-, Rücksichtnahme- und Treuepflichten, im deutschen Recht geregelt in § 280 I BGB
Lateinisch, übersetzt heißt „culpa levis“ „die leichte Fahrlässigkeit“
Latein, übersetzt heißt „culpa leissima“ „die leichteste Fahrlässigkeit“
Lateinisch, übersetzt heißt „culpa lata“ „die grobe Fahrlässigkeit“
Lateinisch, übersetzt „das Verschulden bei Vertragsschluss“, Abk. c.i.c., bereits während der Vertragsverhandlungen bzw. der Vertragsanbahnung besteht ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, das den Beteiligten bereits gewisse gegenseitige Offenbarungs-, Rücksichtnahme- und Fürsorgepflichten auferlegt.…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „cuius est commodum eius est periculum“ „wessen das Gut, dessen die Gefahr“. Dies bedeutet, dass der Eigentümer einer Sache die Gefahr der zufälligen Verschlechterung trägt.…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „cui bono“ „wer hat den Nutzen?“