Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „culpa“ „Verschulden“ oder die „Schuld“.
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Lateinisch, übersetzt heißt „culpa post contractum finitum“ „das Verschulden nach dem Vertragsschluss“, Schadensersatzanspruch für die Verletzung nachvertraglicher Schutz-, Rücksichtnahme- und Treuepflichten, im deutschen Recht geregelt in § 280 I BGB
Lateinisch, übersetzt heißt „culpa levis“ „die leichte Fahrlässigkeit“
Latein, übersetzt heißt „culpa leissima“ „die leichteste Fahrlässigkeit“
Lateinisch, übersetzt heißt „culpa lata“ „die grobe Fahrlässigkeit“
Lateinisch, übersetzt „das Verschulden bei Vertragsschluss“, Abk. c.i.c., bereits während der Vertragsverhandlungen bzw. der Vertragsanbahnung besteht ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, das den Beteiligten bereits gewisse gegenseitige Offenbarungs-, Rücksichtnahme- und Fürsorgepflichten auferlegt.…