Das Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit wurde am 21. April 1961 abgeschlossen und gilt im Verhältnis zu Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, ehemaliges Jugoslawien, Kasachstan,…
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Das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) gehört zu den völkerrechtlichen Verträgen, die nicht auf die Schiedsgerichtsbarkeit angewendet werden können. Das Übereinkommen wurde am 27. September 1968 abgeschlossen und gilt vielfach…
Die Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) wurde als EG-Verordnung 44/2001 am 16. Januar 2001 veröffentlicht und…