Das Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit wurde am 21. April 1961 abgeschlossen und gilt im Verhältnis zu Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, ehemaliges Jugoslawien, Kasachstan,…