Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex tunc“ „von damals an“, eine Rechtshandlung ändert die Rechtshandlung für die Vergangenheit, Gegenbegriff „ex nunc“
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex post“ „im Nachhinein“, einen Sachverhalt aus der Perspektive nachdem er sich ereignet hat betrachten, Gegenbegriff ist ex ante
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex officio“ „von Amts wegen“
Lateinisch, übersetzt heißt „ex nunc“ „von nun an“, Rechtshandlung wirkt nur für die Zukunft (gesetzlicher Regelfall), Gegenbegriff ist „ex tunc“
Lateinisch, übersetzt heißt „ex lege“ „aus dem Gesetz“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex iniuria ius non oritur“ „aus Unrecht entsteht kein Recht“
Lateinisch, übersetzt „aus dem Vertrag“
Lateinisch, übersetzt „von vorher“ / von Anfang an, Betrachtung eines Sachverhalts aus der Perspektive betrachtet, bevor er sich ereignet hat, Gegenbegriff „ex post“
Unter ex aequo et bono (lat.), übersetzt „nach Recht und Billigkeit“, versteht man die Möglichkeit des Richters, ein Urteil zu fällen, das seiner Ansicht nach gerecht ohne dabei auf gesetzliche…