Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „invitatio ad incertas personas“ „die Einladung zur Abgabe eines Angebotes an einen unbestimmten Personenkreis“, beschreibt ein (mit Rechtsbindungswillen abgegebenes) Angebot an einen unbestimmten Personenkreis, der…
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „invitatio ad offerendum“ „Einladung ein Angebot zu machen“, hierbei handelt es sich um ein nicht bindendes / freibleibendes Angebot