Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iussum“ „Einwilligung“. Die Einwilligung ist in § 183 S. 1 BGB als vorherige Zustimmung legaldefiniert. siehe auch ratihabitio.
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad quem“ „Richter, zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über ein eingelegtes Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo)
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex a quo“ „Richter, von dem es kommt“. Es meint den Richter, dessen Entscheidung mit einem Rechtsmittel angegriffen wird. (siehe iudex ad quem).
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad qem“ „Richter zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über das eingelegte Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo).
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius vigilantibus scriptum“ „das Recht ist für den Wachsamen geschrieben“, gemeint ist, dass jeder selbst für die Wahrung seiner Rechte sorgen muss
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iustitiae dilatio est quaedam negatio“ „die Verzögerung der Rechtsgewährung ist gleich ihrer Verweigerung“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius variandi“ „das Recht des Gläubigers zwischen zwei Leistungen zu wählen“, der Rechtsbegriff bezeichnet das Wahlrecht eines Gläubigers zwischen zwei oder mehreren verschiedenen Leistungen. Im…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius soli“ „das Recht des Bodens“, Begriff aus dem Staatsbürgerschaftsrecht, hiernach leitet sich die Staatsbürgerschaft vom Ort der Geburt und nicht von der Staatsbürgerschaft der…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius sanguinis“ „das Recht des Blutes“, Begriff aus dem Staatbürgerschaftrecht, hiernach leitet sich die Staatsbürgerschaft nicht von dem Geburtsort, sondern von der Staatszugehörigkeit der Eltern…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius respicit aequitatem“ „das Recht achtet die Gleichheit“, Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, im deutschen Recht in Art. 3 GG geregelt