Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad quem“ „Richter, zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über ein eingelegtes Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo)
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex a quo“ „Richter, von dem es kommt“. Es meint den Richter, dessen Entscheidung mit einem Rechtsmittel angegriffen wird. (siehe iudex ad quem).
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad qem“ „Richter zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über das eingelegte Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo).
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex non calculat“ „der Richter rechnet nicht“, ein Richter soll die Argumente nicht nach ihrer Quantität, sondern nach ihrer Qualität messen