Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iussum“ „Einwilligung“. Die Einwilligung ist in § 183 S. 1 BGB als vorherige Zustimmung legaldefiniert. siehe auch ratihabitio.
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius vigilantibus scriptum“ „das Recht ist für den Wachsamen geschrieben“, gemeint ist, dass jeder selbst für die Wahrung seiner Rechte sorgen muss
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iustitiae dilatio est quaedam negatio“ „die Verzögerung der Rechtsgewährung ist gleich ihrer Verweigerung“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius variandi“ „das Recht des Gläubigers zwischen zwei Leistungen zu wählen“, der Rechtsbegriff bezeichnet das Wahlrecht eines Gläubigers zwischen zwei oder mehreren verschiedenen Leistungen. Im…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius soli“ „das Recht des Bodens“, Begriff aus dem Staatsbürgerschaftsrecht, hiernach leitet sich die Staatsbürgerschaft vom Ort der Geburt und nicht von der Staatsbürgerschaft der…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius sanguinis“ „das Recht des Blutes“, Begriff aus dem Staatbürgerschaftrecht, hiernach leitet sich die Staatsbürgerschaft nicht von dem Geburtsort, sondern von der Staatszugehörigkeit der Eltern…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius respicit aequitatem“ „das Recht achtet die Gleichheit“, Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, im deutschen Recht in Art. 3 GG geregelt
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius postliminii“ „das Heimkehrrecht“, das Recht des römischen Bürgers auf Wiederherstellung seiner Rechtsposition nach Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius honorarium“ übersetzt „das Recht des Amtes“, durch die Prätoren des antiken Roms erlassene Edikte in denen sie beschreiben, wie sie ihr Amt ausüben wollen…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius gladii“ „das Schwertrecht“, die Befugnis eines Gerichts die Todesstrafe auszusprechen