Nach der Aufhebung von § 91 GWB können Kartellstreitigkeiten als vermögensrechtliche Streitigkeiten die objektive Schiedsfähigkeit erhalten und vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden. Vor dem Wegfall von § 91 GWB vertrat…
Nach der Aufhebung von § 91 GWB können Kartellstreitigkeiten als vermögensrechtliche Streitigkeiten die objektive Schiedsfähigkeit erhalten und vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden. Vor dem Wegfall von § 91 GWB vertrat…