Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit eines Anwaltsvergleichs zur Beendigung eines Schiedsverfahrens ist gem. § 796a ZPO die Niederlegung der Vereinbarung beim Amtsgericht des Ortes an dem eine der Parteien ihren allgemeinen…
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Nescis mi fili, quantilla prudentis mundus regatur“ „Weisst du nicht, mein Sohn, mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird“. Zitat des Staatsmanns Graf Axel…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Nuda veritas“ „nackte Wahrheit“. Zitat des römischen Dichters Quintus Horatius Flaccus (kurz Horaz).
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Nemo tenetur se ipsum accusare“ „Niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen“. Dies ist ein wichtiger Grundsatz des Strafprozesses, so dass sich der Angeklagte nicht aussagen…
In der Regel besteht objektive Schiedsfähigkeit vor allem in Bezug auf vermögensrechtliche Ansprüche. Aber auch nichtvermögensrechtliche Ansprüche können schiedsfähig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Parteien im Zusammenhang…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „numerius negidius“ „derjenige der verneint bezahlen zu müssen“, Platzhalter für den Namen des Beklagten, basierend auf einem Wortspiel, der Platzhalter für den Namen des Klägers…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nullo actore nullus iudex“ „kein Kläger, kein Richter“, Umschreibung der Dispositionsmaxime.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „non liquet“ „es ist nicht klar“, Prozesssituation in der keine der Parteien den Beweis für die von ihr behaupteten Tatsachen erbringen konnte.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nomen nominandum“ „noch zu nennender Name“, Quellenangabe im Organisationswesen und ähnlichen Kontexten einer noch unbekannte, später zu benennende oder absichtlich nicht genannte Person.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nolo contendere“ „ich will nicht streiten“, eine Partei räumt eine Position ein, ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen.