Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „neglegentia“ „die Unachtsamkeit“, unbewusste Fahrlässigkeit, Gegenbegriff „luxuria“
Archives
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „negativa non sunt probanda“ „fehlende Umstände muss niemand beweisen“, Grundsatz des Prozessrechts, dass die Partei die das vorliegen einer Tatsache behauptet dieses beweisen muss und…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ne ultra petita“ „lat. nicht über das Geforderte hinaus“, eigentlich „ne eat iudex ultra petita partium“ „nie gehe der Richter über den Antrag der Parteien…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ne bis in idem“ „nicht zweimal in demselben“, Niemand darf zweimal wegen derselben Tat verurteilt werden, im deutschen Recht findet sich dies in Art. 103…