Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „numerius negidius“ „derjenige der verneint bezahlen zu müssen“, Platzhalter für den Namen des Beklagten, basierend auf einem Wortspiel, der Platzhalter für den Namen des Klägers…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „numerius negidius“ „derjenige der verneint bezahlen zu müssen“, Platzhalter für den Namen des Beklagten, basierend auf einem Wortspiel, der Platzhalter für den Namen des Klägers…