obiter dictum by Jan Dwornig September 13, 2016 by Jan Dwornig September 13, 2016 Aus dem Lateinisch,en übersetzt heißt „obiter dictum“ „das nebenbei Gesagte“, in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die zur Entscheidung in der Sache eigentlich nicht erforderlich war, Gegenbegriff ist die „ratio decidendi„ 0 LinkedinEmail