Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ratihabitio“ „Genehmigung“. Die Genehmigung ist in § 184 I BGB als nachträgliche Zustimmung legaldefiniert.
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Aus dem lateinischen übersetzt heißt „Ratio decidendi“ und bezeichnet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Das Gegenteil ist ein „obiter dictum„
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ratio legis“ „der Sinn des Gesetzes“, der einer Rechtsnorm zu Grunde liegende Hauptgedanke