Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „reformatio in peius“ „die Veränderung ins Schlechtere“, ein Urteil oder ein Verwaltungsakt wird in der nächsten Instanz nicht belastender
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „reformatio in peius“ „die Veränderung ins Schlechtere“, ein Urteil oder ein Verwaltungsakt wird in der nächsten Instanz nicht belastender