Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Res perit domino“ „Die Sache geht beim Eigentümer unter“. Gemeint ist, dass der Eigentümer die Preisgefahr für den zufälligen Untergang der Sache trägt.
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Res inter alios acta“ „Dinge, getan zwischen Dritten“. Rechtsgrundsatz nachdem Dritte die Parteien weder verpflichten noch berechtigen können, er stammt aus dem römischen Recht.
Durch die allgemein weite Auslegung des Begriffs der vermögensrechtlichen Streitigkeiten kann objektive Schiedsfähigkeit unter anderem auch in Bezug auf Restitutionssachen bestehen. Unter einer Restitutionsklage versteht man eine Klage, die das…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Restitutio in integrum“ „Wiedereinsetzung in den unversehrten Stand“, gerichtliche oder behördliche Entscheidung, mit der ein Verfahrensbeteiligter, der unverschuldet eine Frist versäumt hat, so gestellt wird,…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „reservatio mentalis“ „geheimer Vorbehalt“, unbeachtlicher Willensmangel, wer eine Willenserklärung abgibt, insgeheim aber etwas anderes will, so ist dies unbeachtlich, geregelt in § 116 BGB
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „res sacra“ „heilige Sache“, Begriff des deutschen Staatskirchenrechts für Vermögensgegenstände, die unmittelbar kultischen Zwecken dient
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „res nullius cedit occupanti“ „eine herrenlose Sache kann sich nicht angeeignet werden“, im deutschen Recht geregelt in §§ 958 ff. BGB, bzw. § 928 II…