Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Subpoena“ „unter Strafe“.
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „subpoena duces tecum“ „unter Strafe bringe mit“, abgekürzt „subpoena“, gerichtliche Auflage in einer Vorladung (angloamerikanisches Recht), eine bestimmte Sache oder Beweisstück vorzulegen