Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Tutela“ „„Vorsorge, Schutz“: Vormundschaft.“
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Tutor in rem suam auctor fieri non potest“ „Ein Vormund kann in eigener Sache nicht der Ermächtigte sein“.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Tutor rem pupilli emere non potest“ „Der Vormund kann von seinem Mündel nichts kaufen“ Verbot des Insichgeschäfts.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „tu quoque“ „auch du“, Argument bei dem die gegnerische Position durch einen Vergleich mit dem verhalten des Gegners zurückgewiesen wird, Variante des „argumentum ad hominem“…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „turpis causa“ „der sittenwidrige Zweck“, sittenwidrige Verträge sind nichtig, im deutschen Recht geregelt in § 138 I BGB