388
Innerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit folgt die Prozessfähigkeit aus der Geschäftsfähigkeit. Handelt es sich bei einer der Parteien um einen Ausländer, so ist hier das jeweilige Heimatrecht anzuwenden.
Innerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit folgt die Prozessfähigkeit aus der Geschäftsfähigkeit. Handelt es sich bei einer der Parteien um einen Ausländer, so ist hier das jeweilige Heimatrecht anzuwenden.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner