201
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Quod non est in actis, non est in mundo“ „Was nicht in die Akten gelangt ist, ist nicht in der Welt“. Was von den Parteien nicht vorgetragen wurde, wird seitens des Gerichts nicht berücksichtigt.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Quod non est in actis, non est in mundo“ „Was nicht in die Akten gelangt ist, ist nicht in der Welt“. Was von den Parteien nicht vorgetragen wurde, wird seitens des Gerichts nicht berücksichtigt.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner