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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ratihabitio“ „Genehmigung“. Die Genehmigung ist in § 184 I BGB als nachträgliche Zustimmung legaldefiniert.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ratihabitio“ „Genehmigung“. Die Genehmigung ist in § 184 I BGB als nachträgliche Zustimmung legaldefiniert.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner