Home rechtliches Gehör

rechtliches Gehör

by Jan Dwornig

Mit dem Begriff rechtliches Gehör wird das Recht der Parteien innerhalb von Gerichtsverfahren bezeichnet, dass ihre Aussagen nicht bloß angehört, sondern auch in Bezug auf ihren jeweiligen Inhalt angemessen gewürdigt und hinsichtlich der Urteilsfindung unter Umständen berücksichtigt werden. Auch für Schiedsverfahren gilt, dass die Schiedsrichter in jeder Phase des Verfahrens dazu verpflichtet sind, den beteiligten Parteien rechtliches Gehör zu gewähren.

Im einzelnen bedeutet rechtliches Gehör im Schiedsverfahren unter anderem, dass Vorträge und Rechtsausführungen einer Partei der anderen rechtzeitig mitgeteilt werden müssen, dass Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme zu verfahrensbestimmenden Entscheidungen erhalten, dass Parteien an der Beweisaufnahme mitwirken können oder dass Parteien in Bezug auf Urkunden die Möglichkeit erhalten, diese einzusehen oder, wenn erforderlich, übersetzen zu lassen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner