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Rechtsschutzinteresse

by Jan Dwornig

Unter dem Rechtsschutzinteresse oder Rechtsschutzbedürfnis versteht man das berechtigte Interesse von natürlichen oder juristischen Personen, auf dem Wege eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsschutz zu erlangen. Wie auch vor ordentlichen Gerichten so gilt innerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit das Rechtsschutzinteresse als grundsätzliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Schiedsklage. Hierbei ist es allerdings möglich, dass die Parteien im Rahmen der Schiedsvereinbarung individuell die Grenzen des Rechtsschutzinteresses definieren. Grundsätzlich genießen die Parteien außerdem im Zuge ihrer umfassenden Regelbefugnisse die Freiheit, weitgehend selbst darüber zu entscheiden, welche Arten von Streitigkeiten sie einem Schiedsgericht unterbreiten wollen. Ein geringer Streitwert, der zu einem insgesamt unwirtschaftlichen Schiedsverfahren führt, sorgt alleine noch nicht dafür, dass das Rechtsschutzinteresse entfällt.

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