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Rechtsverhältnis des Schiedsrichters zu den Parteien

by Jan Dwornig

Das Rechtsverhältnis des Schiedsrichters zu den Parteien des Schiedsverfahrens basiert auf dem Schiedsrichtervertrag. Dieser regelt die Rechte und die Pflichten von Schiedsrichtern und Parteien. Ein Schiedsrichtervertrag ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben. Während bei institutionellen Schiedsgerichten auf das Regelwerk der jeweiligen Institution zurückgegriffen werden kann, wenn kein dezidierter Schiedsrichtervertrag abgeschlossen wurde, gelten im Rahmen von ad-hoc Schiedsgerichten §§ 662 ff. BGB wenn es um eine unentgeltliche Schiedsrichtertätigkeit geht und §§ 611 ff. BGB, wenn die Tätigkeit des Schiedsrichters entgeltlich erfolgt.

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