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Schiedsklageerwiderung

by Jan Dwornig

Im Rahmen der Schiedsklageerwiderung muss der Schiedsbeklagte sich zum Inhalt der Schiedsklage äußern und, wenn zutreffend, Urkundenbeweise durch Vorlage von Schriftstücken antreten oder sonstige Beweismittel bezeichnen. Darüber hinaus gilt, dass ein bestimmter Antrag gestellt werden muss. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Antrag auf Abweisung der Klage oder Anerkenntnis handeln. Möchte der Schiedsbeklagte bestreiten, dass eine Schiedsvereinbarung abgeschlossen wurde oder dass diese wirksam ist, so muss er hierauf innerhalb der Schiedsklageerwiderung aufmerksam machen. Ein Einlassung des Schiedsbeklagten ohne eine entsprechende Rüge könnte ansonsten dazu führen, dass es zu einem stillschweigenden Abschluss einer Schiedsvereinbarung kommt.

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