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Schiedsorganisationsklausel

by Jan Dwornig

Die institutionellen Schiedsgerichte stellen interessierten Parteien in der Regel eine Schiedsorganisationsklausel zur Verfügung, die sowohl die Schiedsvereinbarung als auch den Schiedsgerichtsorganisationsvertrag enthält. Die Aufnahme einer solchen Klausel in einen Vertrag zwischen den Parteien macht die Schiedsordnung der jeweiligen Institution zum maßgeblichen Regelungsinstrument späterer Schiedsverfahren. Parteien sollten daher vor der Aufnahme einer Schiedsorganisationsklausel prüfen, ob sie tatsächlich mit der dahinter stehenden Schiedsordnung einverstanden sind oder ob sie unter Umständen wünschen, einzelne Regeln individuell zu formulieren und miteinander zu vereinbaren.

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