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Sicherheitsleistung für die Prozesskosten

by Jan Dwornig

Innerhalb von Schiedsgerichtsverfahren haben Schiedsrichter die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung für die Prozesskosten festzulegen. Eine solche Anordnung ist wie eine Verfahrensverfügung zu behandeln. Überprüfbar wird sie daher erst mit dem Endschiedsspruch. Wurde die Sicherheitsleistung dagegen durch das Schiedsgericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung angeordnet, dann stehen den Parteien die Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verfügung. Hierfür kommen die allgemeinen Regeln des einstweiligen Rechtsschutzes zur Anwendung.

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