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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Societas delinquere non potest“ „Die Gesellschaft kann nicht delinquieren“. Es umschreibt die Deliktsunfähigkeit von juristischen Personen.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Societas delinquere non potest“ „Die Gesellschaft kann nicht delinquieren“. Es umschreibt die Deliktsunfähigkeit von juristischen Personen.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner