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Standardschiedsklausel

by Jan Dwornig

Eine Standardschiedsklausel kann von Parteien in Verträge aufgenommen werden, um von vornherein festzulegen, dass eventuell auftretende Konflikte oder Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht verhandelt und entschieden werden sollen. Die verschiedenen institutionellen Schiedsgerichte empfehlen dabei, sowohl die eigentliche Schiedsvereinbarung als auch den Schiedsgerichtsorganisationsvertrag in die Standardschiedsklausel aufzunehmen. Parteien muss dabei allerdings grundsätzlich klar sein, dass sie mit einer entsprechenden Vorgehensweise die Entscheidungsgewalt über wichtige Aspekte späterer Schiedsgerichtsverfahren aus der Hand geben und sich damit einem bestimmten institutionellen Schiedsgericht und dessen Regelwerk ausliefern.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, auch und gerade bei der Anwendung einer Standardschiedsklausel, bestimmte Details bewusst und einzeln zu klären und zu vereinbaren. Hierzu zählt zum Beispiel eine Festlegung der erforderlichen Qualifikation der Schiedsrichter, eine Einigung hinsichtlich Schiedsort und Schiedssprache oder eine klare Regelung darüber, welches materielle Recht und welches Schiedsverfahrensrecht zur Anwendung kommen soll.

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