Home Streithilfe
A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

Streithilfe

by Jan Dwornig

Von Streithilfe oder auch Nebenintervention spricht man immer dann, wenn sich jemand, ohne selbst Partei zu sein, an einem fremden Zivilprozess oder Schiedsverfahren beteiligt, um seine eigenen rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Der Beitritt des Streithelfers zu dem betreffenden Verfahren geschieht meist durch eine Streitverkündung. Der Streithelfer tritt dem Rechtsstreit daraufhin auf der Seite einer der beteiligten Parteien bei.

Zum Beitritt eines Streithelfers zu einem Schiedsverfahren ist nur dann möglich, wenn alle Beteiligten eine entsprechende Schiedsvereinbarung miteinander getroffen haben. Hierbei kann es sich sowohl um eine ausdrückliche als auch eine stillschweigende Vereinbarung handeln. In jedem Fall gilt, dass sich der Streithelfer den Parteien eines Schiedsverfahrens nicht gegen deren Willen aufdrängen kann. Der Begriff des Streithelfers ist aber in jedem Fall von dem des Streitgenossen abzugrenzen. Der Streitgenosse wird im Gegensatz zum Streithelfer selbst zur Partei im Verfahren.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner