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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Tantum devolutum, quantum appellatum“ „So weit abgewälzt, wie weit angefochten“. Umschreibung des Devolutiveffekt von Rechtsbehelfen. Hiernach überprüft die höhere Instanz (iudex ad quem) nur das vom Rechtsbehelfsführer (Petenten) Gerügte, weitere Umstände oder Fehler der angefochtenen Entscheidung brauchen nicht berücksichtigt zu werden.