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UNCITRAL

by Jan Dwornig

UNCITRAL ist die offizielle Bezeichnung der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law), deren Aufgabe darin besteht, eine Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts aktiv zu fördern. Beschlossen wurde die Schaffung der UNCITRAL durch die UN-Generalversammlung am 17. Dezember 1966. Die Generalversammlung erkannte damit an, dass der internationale Handel durch die Unterschiede der verschiedenen nationalen Gesetze gestört und behindert wird. Aus diesem Grund erhielt die Kommission vorrangig die Aufgabe, aktiv für eine Harmonisierung und Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts einzutreten, Hemmnisse zu erkennen und zu beseitigen und konkrete Lösungen zu erarbeiten, die unabhängig von unterschiedlichen Rechtssystemen und von ökonomischen oder sozialen Entwicklungsstati der jeweiligen Länder funktionieren.

Der ursprüngliche Hauptsitz der UNCITRAL war New York. Seit 1979 wurde er in die UNO-City in Wien verlegt. Heute tagt die Kommission abwechselnd in New York und in Wien. Die UNCITRAL hat die Organisationsform eines Ausschusses, dem aktuell Vertreter von 60 UN-Mitgliedsstaaten angehören. Diese werden von der UN-Generalversammlung für jeweils sechs Jahre gewählt. Die Gliederung der Kommission erfolgt innerhalb von insgesamt sechs verschiedenen Arbeitsgruppen. Diese sind für Themen wie das Vergaberecht, internationale Schieds- und Schlichtungsverfahren, Transportrecht, elektronischen Handel oder Insolvenzrecht zuständig. Innerhalb der konkreten Arbeit der UNCITRAL spielen vor allem Rechtsakte im Rahmen sogenannter Modellgesetz eine wichtige Rolle. Hierbei handelt es sich um Muster, die von Mitgliedsstaaten als Vorlage für anstehende Gesetzesreformen genutzt werden können, ohne selbst zu verbindlichen internationalen Übereinkommen zu werden.

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