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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „venire contra factum proprium“ „das Handeln gegen das eigene frühere Verhalten“, siehe „protestatio facto contraria“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „venire contra factum proprium“ „das Handeln gegen das eigene frühere Verhalten“, siehe „protestatio facto contraria“
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner