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Weltbankübereinkommen

by Jan Dwornig

Das sogenannte Weltbankübereinkommen vom 18.03.1965 beschäftigt sich mit der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten. Bedeutsam ist dieses Weltbankübereinkommen allerdings lediglich für Auseinandersetzungen im öffentlich-rechtlichen Bereich. Die private internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist hiervon nicht betroffen.

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