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Zwei Wege zur Wahrheit: Die IBA Rules und die Prague Rules im Vergleich

Reifenspuren im Sand als Symbol für zwei unterschiedliche Wege zur Beweisaufnahme im Schiedsverfahren nach IBA Rules und Prague Rules

Zwei Wege im Schiedsverfahren: IBA Rules und Prague Rules im direkten Vergleich

Ein Beitrag von Jan Dwornig LL.M. OblOSB, Fachanwalt für Transport- und Wirtschaftsrecht

Beweiserhebung in Schiedsverfahren

Die Frage, wie in internationalen Schiedsverfahren Beweise erhoben werden, ist nicht nur technisch, sondern kulturell geprägt. Die beiden prominentesten Regelwerke, die diese Praxis heute prägen, könnten unterschiedlicher kaum sein: die IBA Rules on the Taking of Evidence in International Arbitration und die Rules on the Efficient Conduct of Proceedings in International Arbitration, bekannt als die Prague Rules.

Beide Sets von Regeln verfolgen dasselbe Ziel – ein faires und effizientes Verfahren – doch sie tun es mit teils entgegengesetzten Mitteln. Während die IBA Rules stärker im adversatorischen, parteigesteuerten System des Common Law verankert sind, setzen die Prague Rules auf ein inquisitorisches, richterlich gesteuertes Verfahren, wie es in zivilrechtlichen Traditionen üblich ist.

Ursprung und Zielsetzung

Die IBA Rules sind ein Ergebnis jahrzehntelanger Harmonisierung, erstmals 1983 als Orientierung für internationale Anwender formuliert und zuletzt 2020 aktualisiert. Sie wurden unter Beteiligung beider großen Rechtstraditionen entwickelt, legen jedoch den Schwerpunkt auf Parteiautonomie und Transparenz.

Die Prague Rules entstanden 2018 aus Kritik an den IBA Rules – insbesondere an den hohen Kosten und der zunehmenden „Judikativierung“ internationaler Schiedsverfahren. Ziel war ein effizienteres, auf das Wesentliche konzentriertes Verfahren, bei dem das Schiedsgericht eine aktivere Rolle einnimmt.

Rolle der Parteien und des Tribunals

BereichIBA RulesPrague Rules
VerfahrensleitungParteien dominieren die Beweiserhebung; Tribunal moderiertTribunal steuert die Beweisaufnahme proaktiv
Autonomie der ParteienSehr hoch – Parteien benennen Zeugen, fordern Dokumente anEingeschränkt – Tribunal kann Anträge zurückweisen
Richterliche RolleZurückhaltend, primär EntscheidungsinstanzAktiver Verfahrensleiter mit eigenen Ermittlungskompetenzen

Die IBA Rules setzen auf das Vertrauen in die Parteien: Diese bringen Beweismittel ein, bestellen Sachverständige und befragen Zeugen. Das Tribunal entscheidet nur bei Streitigkeiten. Die Prague Rules hingegen sehen das Tribunal als zentrale Instanz, das den Sachverhalt selbst erschließen kann – inklusive proaktiver Beweiserhebung, Festlegung des Untersuchungsumfangs und Einladung zur gütlichen Einigung.

Umgang mit Zeugen

Ein großer Unterschied liegt im Umgang mit Zeugen und Experten.

Zeugen:

Experten:

Der Effekt: Unter den IBA Rules sind Experten „advocacy tools“; unter den Prague Rules eher neutrale „Helfer des Tribunals“.

Dokumentenproduktion: Disclosure vs. Minimalismus

Auch bei der Dokumentenproduktion zeigen sich kulturelle Unterschiede:

Einigkeit besteht darin, dass übermäßig belastende oder rechtlich unzulässige Anforderungen ausgeschlossen sind. Doch der Ausgangspunkt ist unterschiedlich: Während die IBA Rules von einem Recht auf Offenlegung ausgehen, gehen die Prague Rules davon aus, dass so wenig wie möglich produziert werden sollte.

Adverse Inference und Ausschluss von Beweisen

Beide Regelwerke ermöglichen das Ziehen negativer Schlüsse (adverse inference), wenn eine Partei sich weigert, relevante Beweise vorzulegen. Allerdings:

Auch hier: Parteiorientierung vs. Tribunalzentrierung.

Vertraulichkeit

Beide Regelwerke schützen vertrauliche Informationen – mit Ausnahmen für rechtliche Verpflichtungen. Die Unterschiede sind gering, aber die IBA Rules erlauben zusätzlich Offenlegung zur Verfolgung rechtlicher Interessen (z. B. in Vollstreckungsverfahren).


Fazit: Welches Regelwerk ist „besser“?

Die Wahl des geeigneten Regelwerks hängt von der Verfahrensstrategie, dem kulturellen Hintergrund der Parteien und den Erwartungen an Effizienz, Kontrolle und Transparenz ab:

In der Praxis ist oft eine Kombination beider Ansätze sinnvoll – insbesondere durch verfahrensleitende Orders (z. B. Procedural Order No. 1), in denen das Schiedsgericht die Balance zwischen Parteiautonomie und richterlicher Steuerung konkret austariert.


Sie beraten Mandanten in internationalen Streitigkeiten? Dann lohnt es sich, beide Systeme zu verstehen – und im Einzelfall das richtige Regelwerk strategisch klug zu wählen.

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