Ein Beitrag von Jan Dwornig LL.M. OblOSB, Fachanwalt für Transport- und Wirtschaftsrecht
Beweiserhebung in Schiedsverfahren
Die Frage, wie in internationalen Schiedsverfahren Beweise erhoben werden, ist nicht nur technisch, sondern kulturell geprägt. Die beiden prominentesten Regelwerke, die diese Praxis heute prägen, könnten unterschiedlicher kaum sein: die IBA Rules on the Taking of Evidence in International Arbitration und die Rules on the Efficient Conduct of Proceedings in International Arbitration, bekannt als die Prague Rules.
Beide Sets von Regeln verfolgen dasselbe Ziel – ein faires und effizientes Verfahren – doch sie tun es mit teils entgegengesetzten Mitteln. Während die IBA Rules stärker im adversatorischen, parteigesteuerten System des Common Law verankert sind, setzen die Prague Rules auf ein inquisitorisches, richterlich gesteuertes Verfahren, wie es in zivilrechtlichen Traditionen üblich ist.
Ursprung und Zielsetzung
Die IBA Rules sind ein Ergebnis jahrzehntelanger Harmonisierung, erstmals 1983 als Orientierung für internationale Anwender formuliert und zuletzt 2020 aktualisiert. Sie wurden unter Beteiligung beider großen Rechtstraditionen entwickelt, legen jedoch den Schwerpunkt auf Parteiautonomie und Transparenz.
Die Prague Rules entstanden 2018 aus Kritik an den IBA Rules – insbesondere an den hohen Kosten und der zunehmenden „Judikativierung“ internationaler Schiedsverfahren. Ziel war ein effizienteres, auf das Wesentliche konzentriertes Verfahren, bei dem das Schiedsgericht eine aktivere Rolle einnimmt.
Rolle der Parteien und des Tribunals
| Bereich | IBA Rules | Prague Rules |
|---|---|---|
| Verfahrensleitung | Parteien dominieren die Beweiserhebung; Tribunal moderiert | Tribunal steuert die Beweisaufnahme proaktiv |
| Autonomie der Parteien | Sehr hoch – Parteien benennen Zeugen, fordern Dokumente an | Eingeschränkt – Tribunal kann Anträge zurückweisen |
| Richterliche Rolle | Zurückhaltend, primär Entscheidungsinstanz | Aktiver Verfahrensleiter mit eigenen Ermittlungskompetenzen |
Die IBA Rules setzen auf das Vertrauen in die Parteien: Diese bringen Beweismittel ein, bestellen Sachverständige und befragen Zeugen. Das Tribunal entscheidet nur bei Streitigkeiten. Die Prague Rules hingegen sehen das Tribunal als zentrale Instanz, das den Sachverhalt selbst erschließen kann – inklusive proaktiver Beweiserhebung, Festlegung des Untersuchungsumfangs und Einladung zur gütlichen Einigung.
Umgang mit Zeugen
Ein großer Unterschied liegt im Umgang mit Zeugen und Experten.
Zeugen:
- IBA Rules: Parteien benennen Zeugen, reichen schriftliche Aussagen ein, die in der Verhandlung mündlich vertieft werden. Kreuzverhöre (cross-examinations) sind Standard.
- Prague Rules: Das Tribunal entscheidet, ob Zeugen geladen werden und welche befragt werden. Kreuzverhöre sind nicht ausdrücklich vorgesehen und müssen vom Tribunal zugelassen werden.
Experten:
- IBA Rules: Sowohl Partei- als auch Tribunal-Experten möglich. Letztere nur nach Konsultation der Parteien.
- Prague Rules: Das Tribunal kann Experten auch ohne Parteiantrag ernennen und ggf. eine gemeinsame Expertenkommission zusammenstellen.
Der Effekt: Unter den IBA Rules sind Experten „advocacy tools“; unter den Prague Rules eher neutrale „Helfer des Tribunals“.
Dokumentenproduktion: Disclosure vs. Minimalismus
Auch bei der Dokumentenproduktion zeigen sich kulturelle Unterschiede:
- IBA Rules: Ermöglichen requests to produce – spezifische, aber breite Kategorien von Dokumenten. Der Maßstab ist Relevanz und Verhältnismäßigkeit. E-Discovery ist nicht ausgeschlossen.
- Prague Rules: Fordern spezifische Dokumente und setzen dokumentenbasierte Verfahren grundsätzlich restriktiv an. E-Discovery wird aktiv entmutigt.
Einigkeit besteht darin, dass übermäßig belastende oder rechtlich unzulässige Anforderungen ausgeschlossen sind. Doch der Ausgangspunkt ist unterschiedlich: Während die IBA Rules von einem Recht auf Offenlegung ausgehen, gehen die Prague Rules davon aus, dass so wenig wie möglich produziert werden sollte.
Adverse Inference und Ausschluss von Beweisen
Beide Regelwerke ermöglichen das Ziehen negativer Schlüsse (adverse inference), wenn eine Partei sich weigert, relevante Beweise vorzulegen. Allerdings:
- IBA Rules: Adverse inference auch möglich bei Nichtbefolgung eines Antrags einer anderen Partei.
- Prague Rules: Adverse inference nur bei Missachtung einer Anordnung des Tribunals.
Auch hier: Parteiorientierung vs. Tribunalzentrierung.
Vertraulichkeit
Beide Regelwerke schützen vertrauliche Informationen – mit Ausnahmen für rechtliche Verpflichtungen. Die Unterschiede sind gering, aber die IBA Rules erlauben zusätzlich Offenlegung zur Verfolgung rechtlicher Interessen (z. B. in Vollstreckungsverfahren).
Fazit: Welches Regelwerk ist „besser“?
Die Wahl des geeigneten Regelwerks hängt von der Verfahrensstrategie, dem kulturellen Hintergrund der Parteien und den Erwartungen an Effizienz, Kontrolle und Transparenz ab:
- Wer auf umfangreiche Parteikontrolle und prozessuale Fairness durch Gleichgewicht setzt, wird die IBA Rulesbevorzugen.
- Wer ein effizientes Verfahren mit starker Richterhand sucht, wird in den Prague Rules eine schlanke Alternative finden.
In der Praxis ist oft eine Kombination beider Ansätze sinnvoll – insbesondere durch verfahrensleitende Orders (z. B. Procedural Order No. 1), in denen das Schiedsgericht die Balance zwischen Parteiautonomie und richterlicher Steuerung konkret austariert.
Sie beraten Mandanten in internationalen Streitigkeiten? Dann lohnt es sich, beide Systeme zu verstehen – und im Einzelfall das richtige Regelwerk strategisch klug zu wählen.

