Schiedsorganisationen · Deutschland · DIS-Schiedsordnung 2018 Das DIS Schiedsverfahren ist dabei eines der wichtigsten Verfahren in Deutschland.
DIS Schiedsverfahren
Das institutionelle Schiedsverfahren der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten mit Deutschland-, DACH- oder Europa-Bezug. Die DIS-Schiedsordnung 2018 verbindet internationale Anschlussfähigkeit mit planbarer Kostenstruktur und aktiver Verfahrensleitung.
Deutschland / DACH
Handel · Industrie · M&A
Kostenplanbar
Vertraulich
DIS-Verfahren gesamt 2025
Gesamtstreitwert 2025
Verfahren auf Deutsch (31 % Englisch)
Was ist ein DIS Schiedsverfahren?
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) administriert Schiedsverfahren und weitere Verfahren der alternativen Streitbeilegung mit Sitz in Berlin. DIS-Schiedsverfahren sind besonders relevant, wenn Parteien einen deutschen oder europäischen Bezug haben, deutsches Recht vereinbaren oder ein effizientes institutionelles Verfahren mit etablierter deutscher und englischer Verfahrenspraxis benötigen.
Strategischer Kern: Die DIS ist häufig die richtige Wahl, wenn ein Streit wirtschaftlich in Deutschland oder der DACH-Region verankert ist — und dennoch ein international anschlussfähiges, vertrauliches und vollstreckbares Verfahren gefordert wird.
Institutionelle Administration
Die DIS administriert das Verfahren und unterstützt bei Fristen, Kostenvorschüssen und Schiedsrichterbestellung.
Effizienzorientierung
Case Management Conference, Verfahrenskalender, Issues-Listen und Anlage 3 fördern eine straffe, kosteneffiziente Verfahrensführung.
Deutschland-Bezug
Besonders geeignet bei deutschem Recht, deutschem Schiedsort oder Streitigkeiten aus Handel, Industrie, Logistik und M&A.
Wann eignet sich ein DIS Schiedsverfahren?
Ein DIS Schiedsverfahren ist nicht nur für deutsche Parteien geeignet. Es bietet sich auch in internationalen Verträgen an, wenn ein neutraler europäischer Schiedsort, deutsches Recht oder ein wirtschaftlicher Bezug zu Deutschland oder der DACH-Region besteht.
- Handels- und Lieferverträge: Streitigkeiten aus Warenlieferungen, Qualität, Verzug, Zahlung und Regress entlang der Lieferkette.
- Industrie und Maschinenbau: Technische Streitigkeiten, Abnahme, Mängel, Projektverzug und Sachverständigenbeweis.
- M&A und Post-M&A: Kaufpreisanpassung, Garantien, Freistellungen, Earn-out und Bilanzstreitigkeiten.
- Gesellschaftsrecht: Gesellschafterstreitigkeiten und Beschlussmängel unter Einbeziehung der DIS-Ergänzungsregeln (Anlage 5).
- Logistik und Lieferketten: Mehrstufige Vertragsketten, Rückgriff, Transportschäden und internationale Schnittstellen.
- Energie und Infrastruktur: Projektstreitigkeiten, Konzessionsverträge und regulatorische Schnittstellen mit deutschem Recht.
DIS-Schiedsordnung 2018: Zentrale Regelungsbereiche
Die DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018 (DIS-SchO 2018) enthält Regeln zu Schiedsklage, Erwiderung, Schiedsrichterbestellung, Mehrparteien- und Mehrvertragsverfahren, Case Management, Kosten und Schiedsspruch. Wichtig: Die Anlage 2 (Kostenordnung) wurde mit Wirkung ab 1. März 2026 geändert.
| Regelungsbereich | Praxisrelevanz |
|---|---|
| Schiedsklage | Sollte Parteien, Schiedsvereinbarung, Anträge, Streitwert, Sachverhalt und wesentliche Anlagen klar darstellen. Eine präzise Antragsformulierung ist entscheidend für den späteren Tenor. |
| Erwiderung und Widerklage | Zuständigkeit, Zulässigkeit, Gegenansprüche und Verfahrensvorschläge sollten beklagtenseitig früh strukturiert werden. |
| Schiedsrichterbestellung | Einzelschiedsrichter oder Dreiertribunal wählen anhand Streitwert, Komplexität, Branche, Sprache und erwartetem Beweisumfang. |
| Case Management Conference (CMC) | Zentraler Hebel für Verfahrenskalender, Seitenlimits, Beweisaufnahme, Dokumentenproduktion und strategisches Vergleichsfenster. |
| Mehrparteien / Mehrverträge | Joinder, Konsolidierung und Mehrvertragsstreitigkeiten müssen in der Vertragsarchitektur mitgedacht werden. Nachträgliche Klärung ist kostspielig. |
| Anlage 2 — Kostenordnung | Regelt Schiedsrichterhonorare und DIS-Verwaltungsgebühren. Neu ab 1. März 2026 — der offizielle DIS-Gebührenrechner bildet die Änderungen noch nicht vollständig ab. |
| Anlage 3 — Effizienzmaßnahmen | Issues-Listen, Seitenlimits, fokussierte Dokumentenproduktion und digitale Aktenführung sollten aktiv als Verfahrenswerkzeug genutzt werden. |
| Anlage 4 — Beschleunigtes Verfahren | Verfahrensoption, kein Automatismus. Sinnvoll bei überschaubarem Streitstoff, klarer Dokumentenlage und begrenztem Beweisumfang. |
| Anlage 5 — Gesellschaftsrecht | Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere Beschlussmängelstreitigkeiten mit Bindungswirkung für alle Gesellschafter. |
Offizielle Quelle: DIS-Regelwerke auf disarb.org ↗
Ablauf eines DIS Schiedsverfahrens
Der konkrete Ablauf hängt von Schiedsklausel, Streitwert, Verfahrenssprache, Beweisumfang, Zahl der Parteien und Zahl der Schiedsrichter ab. Ein typisches DIS-Verfahren gliedert sich in sieben Phasen:
Schiedsklage einreichen
Die klagende Partei reicht die Schiedsklage bei der DIS ein, legt die Schiedsvereinbarung vor und leistet die Einreichungsgebühr. Eine klare Antragsformulierung ist von Beginn an entscheidend.
Erwiderung und Widerklage
Die beklagte Partei nimmt Stellung, erhebt gegebenenfalls Zuständigkeits- oder Zulässigkeitseinwände und kann Widerklage erheben. Frühzeitige Strukturierung schützt vor Überraschungen.
Konstituierung des Schiedsgerichts
Je nach Klausel entscheidet ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreierschiedsgericht. Verfügbarkeit, Unabhängigkeit, Branchenkenntnis und Verfahrenssprache sind zentrale Auswahlkriterien.
Case Management Conference (CMC)
Tribunal und Parteien legen Verfahrenskalender, Schriftsatzrunden, Beweisregime, Hearing-Format, Seitenlimits und Dokumentenproduktion fest. Die CMC ist der strategisch wichtigste Termin.
Schriftwechsel und Beweisaufnahme
Die Parteien reichen Schriftsätze, Urkunden, Zeugenerklärungen und Sachverständigengutachten ein. E-Bundles, klare Zitierlogik und strukturierte Anlagenführung sind praktisch entscheidend.
Hearing und Post-Hearing Briefs
Das Hearing kann physisch, virtuell oder hybrid stattfinden. In komplexen Fällen folgen Post-Hearing Briefs und gesonderte Kostenschriftsätze mit dokumentierter Zeiterfassung.
Schiedsspruch und Vollstreckung
Das Tribunal erlässt den Schiedsspruch. Klarer Tenor, ordnungsgemäße Zustellung und rechtliches Gehör sind wesentlich für die spätere Vollstreckung nach New Yorker Übereinkommen oder §§ 1060 ff. ZPO.
Kosten und Gebühren im DIS Schiedsverfahren
Die Gesamtkosten eines DIS Schiedsverfahrens setzen sich aus institutionellen Kosten und Parteikosten zusammen. Beide Posten sollten vor Verfahrenseinleitung sorgfältig budgetiert werden.
Achtung Kostenrechner: Die DIS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Änderungen der Anlage 2 (Kostenordnung) ab 1. März 2026 im offiziellen DIS-Kostenrechner noch nicht vollständig abgebildet sind. Für aktuelle Kostenplanung empfiehlt sich daher eine direkte Anfrage bei der DIS oder anwaltliche Beratung.
Institutionelle Kosten
- DIS-Verwaltungsgebühren (streitwertbasiert)
- Schiedsrichterhonorare (nach Anlage 2, geändert ab 1. März 2026)
- Auslagen der Schiedsrichter (Reise, Unterkunft, Kommunikation)
- Mehrkosten bei Widerklage und Mehrparteienverfahren
Parteikosten
- Anwaltliche Vertretung (häufig größter Einzelposten)
- Technische oder wirtschaftliche Sachverständige
- Übersetzungen und Dokumentenaufbereitung (E-Bundle)
- Hearing, Reise, Zeugen, Vollstreckungskosten
Beschleunigtes DIS-Verfahren (Anlage 4)
Die DIS-Schiedsordnung enthält mit Anlage 4 ein beschleunigtes Verfahren. Es ist keine automatische Option allein aufgrund des Streitwerts, sondern eine bewusst zu wählende Verfahrensform.
Wann sinnvoll
- Überschaubarer, gut dokumentierter Streitstoff
- Klare Rechtslage ohne umfangreichen Zeugenbeweis
- Beide Parteien wollen Verfahrenskosten und -dauer begrenzen
- Kein Bedarf an mehreren Schriftsatzrunden
Risiken beachten
- Verkürzte Fristen können zu Substanzverlust führen
- Komplexe Sachverhalte sind für beschleunigte Verfahren ungeeignet
- Einschränkungen bei Zeugenbeweis und Sachverständigen
- Nachhaltiger Mehrwert nur bei bewusster Vereinbarung
Praxispunkt: Echte Beschleunigung entsteht nicht durch die Bezeichnung „beschleunigt“, sondern durch klare Anträge, frühes Issues-Framing, reduzierte Schriftsatzrunden, begrenzte Dokumentenproduktion und einen realistischen Hearing-Kalender — unabhängig vom gewählten Verfahrensrahmen.
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Anlage 5)
Für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten enthält die DIS-Schiedsordnung in Anlage 5 ergänzende Regelungen. Diese sind besonders relevant bei Beschlussmängelstreitigkeiten, Gesellschafterkonflikten, Joint-Venture-Streitigkeiten und Auseinandersetzungen über Beteiligungsrechte.
- Beschlussmängel: Besondere Anforderungen an die Einbindung aller Gesellschafter und die Bindungswirkung des Schiedsspruchs gegenüber der Gesellschaft.
- Gesellschafterkonflikte: Vertraulichkeit und Geschwindigkeit schützen häufig den Unternehmenswert und erhalten die Geschäftsbeziehung.
- Joint Ventures: DIS-Schiedsverfahren können Deadlock-, Exit- und Bewertungsfragen strukturiert bündeln.
- Vertragsgestaltung: Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Nebenvereinbarungen müssen schiedsfähig und konsistent aufeinander abgestimmt sein — sonst entstehen Zuständigkeitslücken.
Weiterführend: DIS Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten — Fallliste & Praxis
Muster-Schiedsklausel für DIS-Verfahren
Die folgende Arbeitsfassung orientiert sich an der offiziellen DIS-Standardklausel und ergänzt praxisrelevante Parameter. Sie sollte stets an den konkreten Vertrag, den Streitwert, den Schiedsort, die Verfahrenssprache und die Vollstreckungsstrategie angepasst werden.
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Schiedsort: [Düsseldorf / Frankfurt am Main / Berlin / ggf. anderer Ort] Verfahrenssprache: [Deutsch / Englisch] Schiedsgericht: [ein Schiedsrichter / drei Schiedsrichter] Anwendbares Recht: Materielles Recht der Bundesrepublik Deutschland Optional: Die Parteien vereinbaren die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach Anlage 4 der DIS-Schiedsgerichtsordnung.
Nicht blind übernehmen: Bei Mehrparteien-, Konzern-, Lieferketten- oder gesellschaftsrechtlichen Strukturen muss die Schiedsklausel über alle Vertragsebenen konsistent formuliert sein. Widersprüchliche oder lückenhafte Klauseln führen zu Zuständigkeitsstreitigkeiten zu Beginn des Verfahrens — mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand.
DIS im Vergleich zu ICC, LCIA und UNCITRAL
Die Institutionswahl hängt von regionalem Bezug, Streitwert, gewünschter institutioneller Unterstützung, Flexibilität und Vollstreckungsstrategie ab. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung:
| Kriterium | DIS | ICC | LCIA | UNCITRAL |
|---|---|---|---|---|
| Typischer Bezug | Deutschland, DACH, Europa | Globale Großverfahren | London, Common Law, Finanz- und Handelsstreitigkeiten | Ad-hoc, Investitions- und Handelsstreitigkeiten |
| Institutionelle Administration | Ja | Ja (+ ICC Court + Award Scrutiny) | Ja | Nein (sofern keine administrierende Stelle vereinbart) |
| Kostenstruktur | Streitwertbasiert, gut kalkulierbar | Streitwertbasiert | Zeitbasiertes Modell | Abhängig von Parteivereinbarung und Tribunal |
| Verfahrenssprache | Deutsch / Englisch | Alle Sprachen | Englisch (primär) | Parteivereinbarung |
| Strategischer Vorteil | Deutschlandnähe, Effizienzfokus, DE/EN-Praxis | Globale Bekanntheit, starke institutionelle Kontrolle | Flexible Londoner Schiedspraxis | Maximale Flexibilität für erfahrene Parteien |
| Geeignet für | Handel, Industrie, M&A, Gesellschaftsrecht, Lieferketten | Komplexe internationale Großstreitigkeiten | Finanzierung, Handel, Common-Law-nahe Verträge | Maßgeschneiderte Ad-hoc-Verfahren |
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DIS-Statistik und aktuelle Entwicklungen
Die DIS veröffentlicht regelmäßig Statistiken zur Nutzung und Entwicklung ihrer Verfahren. Die Zahlen für 2025 bestätigen die kontinuierliche Bedeutung der DIS als führende deutsche Schiedsinstitution:
DIS-Verfahren gesamt 2025
nach DIS-SchO 2018 (Anlage 3)
Gesamtstreitwert 2025
Median Streitwert 2025
Von den 193 Verfahren nach DIS Arbitration Rules 2025 wurden 170 nach der DIS-SchO 2018 geführt. Die Verfahrenssprache war in 69 % der Fälle Deutsch (138 Verfahren), in 31 % Englisch (62 Verfahren). 32,5 % der Verfahren wiesen ausländische Parteien auf — aus insgesamt 77 Ländern. Die Änderungen der Anlage 2 ab 1. März 2026 passen die Kostenstruktur für neue Verfahren an.
Offizielle Quelle: DIS – Our work in numbers ↗
Strategische Hinweise für Unternehmen
DIS-Schiedsverfahren sind besonders effizient, wenn sie von Beginn an als strukturiertes Projekt geführt werden. Anspruchsmatrix, Beweisstrategie, Kostenbudget, Verfahrenskalender und Vollstreckungsziel sollten vor Verfahrenseinleitung feststehen.
- Schiedsklausel präzise formulieren: Institution, Schiedsort, Sprache, Schiedsrichterzahl und anwendbares Recht ausdrücklich regeln — vor Streitentstehung.
- Case Assessment vor Einleitung: Anspruch, Gegenansprüche, Beweise, Kostenrisiko, Vergleichspotenzial und Vollstreckungsweg vorab prüfen.
- Issues-Framing früh nutzen: Streitentscheidende Rechtsfragen und Sachverhaltsfragen identifizieren und Schriftsätze darauf ausrichten — nicht auf Vollständigkeit.
- Dokumentenproduktion begrenzen: Proportionalität, klar definierte Kategorien und strukturierte digitale Aktenführung vermeiden ausufernde Review-Kosten.
- Sachverständige früh einbinden: Bei technischen, bilanziellen oder logistischen Streitigkeiten ist frühzeitige Expertensteuerung häufig kostensparender als späte Korrekturen.
- Kostenantrag vorbereiten: Tätigkeitsblöcke und Kostenstruktur müssen nachvollziehbar dokumentiert sein — ab Verfahrensbeginn, nicht erst am Ende.
- Vollstreckungsstrategie mitdenken: Wo sitzt der Schuldner? Welche Vermögenswerte sind vollstreckbar? Diese Fragen beeinflussen die Verfahrensstrategie von Anfang an.
Vollstreckung von DIS-Schiedssprüchen
DIS-Schiedssprüche können nach dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ) international anerkannt und vollstreckt werden. Deutschland ist Vertragsstaat. Im Inland richtet sich die Vollstreckbarerklärung nach §§ 1060 ff. ZPO.
Inland (Deutschland)
- Vollstreckbarerklärung nach §§ 1060 ff. ZPO
- Antrag beim zuständigen OLG
- Aufhebungsgründe nach § 1059 ZPO prüfen
- Klarer Tenor und ordnungsgemäße Zustellung entscheidend
Ausland (NYÜ)
- Vollstreckung in über 170 NYÜ-Vertragsstaaten
- Versagungsgründe (Art. V NYÜ) frühzeitig ausschließen
- Öffentliche Ordnung (ordre public) des Vollstreckungsstaats beachten
- Vollstreckungsstrategie bereits im Verfahren mitplanen
Praxispunkt: Vollstreckbarkeit wird nicht erst nach dem Schiedsspruch vorbereitet. Zustellung, rechtliches Gehör, klare Verfahrensanordnungen, präzise Anträge und ein vollstreckungsfähiger Tenor müssen während des gesamten Verfahrens mitgedacht werden.
FAQ: Häufige Fragen zum DIS Schiedsverfahren
Was ist ein DIS Schiedsverfahren?
Ein DIS Schiedsverfahren ist ein institutionelles Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS). Die DIS administriert das Verfahren, unterstützt bei Schiedsrichterbestellung, Fristen und Kostenvorschüssen und stellt sicher, dass das Verfahren nach einem definierten Regelwerk abläuft.
Welche DIS-Regeln gelten aktuell (2025/2026)?
Grundlage ist die DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018 (DIS-SchO 2018). Die Anlage 2 (Kostenordnung) wurde mit Wirkung ab 1. März 2026 geändert. Der offizielle DIS-Gebührenrechner bildet diese Änderungen noch nicht vollständig ab. Für Verfahren, die ab März 2026 eingeleitet werden, ist die neue Kostenordnung maßgeblich.
Wie lange dauert ein DIS Schiedsverfahren?
Die Dauer hängt von Streitwert, Sachverhaltskomplexität, Beweisumfang, Zahl der Parteien und Verfahrensführung ab. Einfache Verfahren können in 12–18 Monaten abgeschlossen werden. Komplexe Mehrparteienverfahren mit umfangreicher Beweisaufnahme können deutlich länger dauern. Case Management, Seitenlimits und fokussierte Beweisaufnahme können die Dauer erheblich reduzieren.
Wie werden die Kosten eines DIS Schiedsverfahrens berechnet?
Die institutionellen Kosten (DIS-Verwaltungsgebühren und Schiedsrichterhonorare) richten sich nach der Anlage 2 der DIS-Schiedsordnung, geändert ab 1. März 2026. Parteikosten — insbesondere Anwaltshonorare, Sachverständige, Übersetzungen, Zeugen und Vollstreckungskosten — sind gesondert zu kalkulieren und übersteigen häufig die institutionellen Kosten erheblich.
Gibt es ein beschleunigtes DIS-Verfahren?
Ja. Anlage 4 der DIS-Schiedsordnung enthält Regelungen für ein beschleunigtes Verfahren. Es ist kein Automatismus, sondern muss bewusst vereinbart oder im Verfahren gezielt beantragt werden. Es eignet sich besonders bei überschaubarem Streitstoff und klarer Dokumentenlage.
Kann ein DIS-Verfahren auf Englisch geführt werden?
Ja. DIS-Verfahren können auf Deutsch, Englisch oder jeder anderen vereinbarten Sprache geführt werden. Die Verfahrenssprache sollte in der Schiedsklausel ausdrücklich geregelt werden. Fehlt eine Regelung, kann dies zu Verzögerungen bei der Festlegung der Verfahrenssprache zu Beginn des Verfahrens führen.
Wann ist DIS gegenüber ICC vorzugswürdig?
DIS ist häufig sinnvoll bei Deutschland-, DACH- oder Europa-Bezug, wenn Effizienz, Kostenkontrolle und deutsche oder englische Verfahrenspraxis im Vordergrund stehen. ICC kann bei globalen Großverfahren mit Parteien aus mehreren Kontinenten und besonderem Bedarf an institutioneller Kontrolle durch den ICC Court (einschließlich Award Scrutiny) vorzugswürdig sein.
Ist ein DIS-Schiedsspruch international vollstreckbar?
Ja. DIS-Schiedssprüche können nach dem New Yorker Übereinkommen (NYÜ) in über 170 Vertragsstaaten anerkannt und vollstreckt werden. Im Inland (Deutschland) richtet sich die Vollstreckbarerklärung nach §§ 1060 ff. ZPO. Die Vollstreckungsstrategie sollte bereits während des Verfahrens mitgeplant werden.
Welche Rolle spielt der Schiedsort bei DIS-Verfahren?
Der Schiedsort bestimmt das anwendbare Verfahrensrecht (lex arbitri), die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte für Aufhebungsklagen und Vollstreckbarerklärungen sowie die rechtliche Einordnung des Schiedsspruchs für Zwecke der internationalen Vollstreckung. Er sollte ausdrücklich in der Schiedsklausel vereinbart werden. Typische DIS-Schiedsorte sind Düsseldorf, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und München.
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