359
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „acta iure gestionis“ wörtlich übersetzt „juristische Akte des Begehrens“, Begriff aus dem Völkerrecht. Hierbei handelt es sich um wirtschaftliche Aktivitäten von Staaten im Ausland, für die diese keine Immunität genießen, also rechtlich von ausländischen Staaten belangt werden dürfen.