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Landgericht

by Jan Dwornig

Während die Oberlandesgerichte für die Überprüfung von Schiedssprüchen und die Vollstreckbarerklärung zuständig sind und Amtsgerichte richterliche Hilfsfunktionen zum Beispiel innerhalb der Beweisaufnahme von Schiedsverfahren übernehmen, sind Landgerichte – ebenso wie Amtsgerichte – damit betraut, im Rahmen der parallelen Zuständigkeit von staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten den Erlass von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmen. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Anordnung von Arresten oder den Erlass von einstweiligen Verfügungen.

Parteien können hierbei sowohl innerhalb der Schiedsvereinbarung als auch im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung festlegen, dass alleine das Schiedsgericht, alleine ein staatliches Gericht oder beide Institutionen parallel für den Erlass von einstweiligen Maßnahmen zuständig sind.

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