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Patentstreitigkeiten

by Jan Dwornig

Patentstreitigkeiten können nur dann vor einem Schiedsgericht entschieden werden, wenn es sich um Auseinandersetzungen über konkrete Ansprüche handelt, die sich aus einem Patent oder aus der Verwertung eines Patents ergeben. Geht es dagegen um Klagen auf die Zurücknahme oder die Nichtigerklärung von Patenten oder die Erteilung von Zwangslizenzen, dann sind grundsätzlich für Patentstreitigkeiten die Patentgerichte zuständig, während die Schiedsgerichtsbarkeit ausgeschlossen ist.

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