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Rechtsanwälte

by Jan Dwornig

Obwohl es in Schiedsverfahren keinen Anwaltszwang gibt, haben Parteien in Schiedsverfahren doch die Möglichkeit, sich darauf zu einigen, dass eine Vertretung durch Rechtsanwälte erforderlich ist. In § 1042 Abs. 2 ZPO ist festgelegt, dass Rechtsanwälte als Bevollmächtigte der Parteien nicht von einem Schiedsverfahren ausgeschlossen werden dürfen. Hierbei spielt die exakte Definition des Begriffs Rechtsanwalt eine wichtige Rolle. Hierbei handelt es sich nämlich nicht nur um die nach deutschem Recht an einem deutschen Gericht zugelassenen Anwälte, sondern auch um ausländische Rechtsanwälte, die aufgrund des geltenden Zulassungsrechts am jeweiligen Zulassungsort dazu berechtigt sind, prozessvertretend tätig zu werden. Bei anderen Rechtsordnungen ist es dagegen möglich, dass ausländische Rechtsanwälte innerhalb von Schiedsverfahren grundsätzlich nicht zugelassen sind.

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