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Schiedsgericht

by Jan Dwornig

Mit dem Begriff Schiedsgericht bezeichnet man das Gremium, das im Rahmen eines Schiedsverfahrens damit beauftragt wird, das Verfahren zu führen und den Schiedsspruch zu fällen. Hierbei unterscheidet man grundsätzlich zwischen ad-hoc Schiedsgerichten und institutionellen Schiedsgerichten. Ein ad-hoc Schiedsgericht ist ein Gelegenheitsschiedsgericht. Ihm wird von den beteiligten Parteien für einen bestimmten Streitfall die Entscheidungsgewalt übertragen. Die konkreten Verfahrensregeln werden in diesem Fall durch die Parteien selbst vorgeschrieben. Gesetzlich geregelt sind in diesem Zusammenhang lediglich die Grenzen dieser Regelungsbefugnis.

Ein institutionelles Schiedsgericht arbeitet dagegen auf der Basis einer bestehenden Schiedsordnung, die, wenn überhaupt, dann nur in einem stark begrenzten Umfang von den Parteien verändert werden kann. Das institutionelle Schiedsgericht stellt nicht nur die jeweilige Schiedsordnung zur Verfügung, sondern unterstützt die Parteien in der Regel auch bei der Durchführung des Verfahrens. Hierzu verfügen institutionelle Schiedsgerichte über eine eigene Verwaltungsstruktur und wirken bei der Gestaltung der Schiedsverfahren aktiv mit.

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