Home Schlichtung
A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

Schlichtung

by Jan Dwornig

Unter einer Schlichtung versteht man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites. Hierbei akzeptieren die streitenden Parteien einen Kompromiss, der ihnen durch eine neutrale Instanz vorgeschlagen wird. Häufig wird der Begriff der Mediation synonym zur Schlichtung verwendet, was allerdings nicht ganz korrekt ist. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass der Mediator im Gegensatz zum Schlichter keine Lösungsvorschläge unterbreitet und die Positionen der beteiligten Parteien auch nicht bewertet. Ihm geht es primär darum, dafür zu sorgen, dass die Beteiligten miteinander ins Gespräch kommen, um auf diesem Wege selbst eine Lösung für den Konflikt zu entwickeln. Der Schlichter setzt zwar auf ähnliche Methoden, um einen Dialog zwischen den streitenden Parteien zu initiieren. Allerdings unterbreitet er selbst aktiv Ergebnisvorschläge. Wenn es sich beim Schlichter um einen zur Rechtsberatung befugten Anwalt handelt, dann kann er gegenüber den Parteien zusätzlich die Rechtslage erläutern.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner