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Schifferbörse zu Duisburg Ruhrort e.V.

Schifferbörse Schiedsgericht Binnenschiff / Schiedsgerichtsverfahren / Arbitration

Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. – Das Schiedsgericht für die Binnenschifffahrt

Die Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. blickt mittlerweile auf eine über 100-jährige Geschichte zurück und fühlt sich bereits seit ihren Anfängen der Beschäftigung mit allen aktuellen Fragen des Wasserstraßenverkehrs verpflichtet. Hierzu zählt vor allem die enge Zusammenarbeit mit sämtlichen Gruppen, die am Binnenschiffverkehr beteiligt sind und die intensive Kommunikation mit Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Eine enge Zusammenarbeit mit der Niederrheinischen IHK umfasst auf die Verwaltung und die Geschäftsführung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V., der seit 2015 mit einer eigenen Schiedsgerichtsordnung vertreten ist.

Die Schiedsgerichtsordnung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. wurde am 17. Juni 2015 verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Schiedsgericht speziell für die Binnenschifffahrt eingerichtet. Der Verein sieht sich hierbei in der Verantwortung, Streitigkeiten und Konflikte auf außergerichtlichem Wege zu regeln. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit werden die Fälle unter Einsatz anerkannter Fachleute im Kreise der Betroffenen gelöst und zu praktischen und wirtschaftlichen Lösungen geführt.

Das Schiedsgericht des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. sieht sich dabei in Bezug auf sämtliche Auseinandersetzungen in Sachen Binnenschifffahrt und Wasserstraßen in der Verantwortung und bietet den beteiligten Parteien eine umfangreiche Unterstützung zur Beilegung.

Die Schiedsgerichtsordnung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V.

Die Schiedsgerichtsordnung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. bietet eine flexible Auswahl der Schiedsrichter und ermöglicht so die schnelle und praxisfreundliche Lösung von Konflikten zwischen Parteien aus den Bereichen Binnenschifffahrt und Wasserstraßen. Grundsätzlich sind diese bei entsprechenden Verfahren frei in der Benennung der Schiedsrichter. Die Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. stellt hierzu eine Liste mit qualifizierten und spezialisierten Schiedsrichtern zur Verfügung, die es den Parteien erleichtert, sich auf eine kompetente Besetzung des Schiedsgerichtes zu einigen. Innerhalb der Schiedsgerichtsordnung ist dabei die Benennung von drei Schiedsrichtern vorgesehen. Liegt der Streitwert unterhalb von 25.000 Euro, so wird lediglich ein Schiedsrichter eingesetzt.

Innerhalb der Schiedsgerichtsordnung sind die konkreten Gebühren für Schiedsgerichtsverfahren festgelegt. Diese hängen sowohl vom Streitwert als auch von der Anzahl der streitenden Parteien und vom Aufwand des Verfahrens ab. Das Schiedsgericht wird im Rahmen seiner Arbeit Sachverhalte ermitteln, Anhörungen von Parteien und Zeugen durchführen, Unterlagen einsehen und prüfen oder Sachverständige zur Erstellung von Gutachten bestellen. Die eigentliche Entscheidung erfolgt letztlich auf der Grundlage einer mündlichen Verhandlung. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das Verfahren durch einen Vergleich vorzeitig zu beenden. Ist dies nicht der Fall, dann wird das Schiedsgericht einen verbindlichen Schiedsspruch fällen. Dieser Schiedsspruch hat für die beteiligten Parteien dieselbe Wirkung, wie ein Gerichtsurteil. Im Rahmen einer einzigen Instanz entscheidet der Schiedsspruch den Streit endgültig.

Der Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. ist unter der folgenden Adresse zu erreichen:

Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V.
Mercatorstraße 22-24
47051 Duisburg
Deutschland

Tel. +49 (0) 203/2821-263
Fax. +49 (0) 203/285349-263

Email: hamann@niederrhein.ihk.de

Zur Schiedsordnung Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. für die Binnenschifffahrt hier klicken: Schiedsordnung Schifferbörse

Die Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. ist im Internet unter www.schifferboerse.org erreichbar und bietet auf ihren Seiten viele weiterführende Informationen über den Verein, seine Geschichte und sein Tätigkeitsprofil.

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