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UNCITRAL

UNCITRAL – Das Schiedsgericht der Kommission für internationales Handelsrecht

 Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) wurde im Jahr 1966 von der UN-Generalversammlung gegründet. Dieser Akt basierte auf der übereinstimmenden Auffassung der Generalversammlung, dass internationale Handelsbeziehungen durch nationales Recht behindert werden. Die UNCITRAL erhielt daher den Auftrag, sich für die Harmonisierung und Förderung des internationalen Handelsrechts einzusetzen. Ursprünglich war die Kommission von New York aus tätig. Heute hat sie ihren Hauptsitz in Wien und tagt abwechselnd in beiden Städten.

Die UNCITRAL sieht eine ihrer wesentlichen Aufgaben darin, das New Yorker Übereinkommen von 1958 zu fördern. In dem Abkommen, das bislang von 156 Staaten unterzeichnet wurde, werden wichtige Fragen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verbindlich geregelt und vereinbart. Hierzu zählt vor allem die gegenseitige Verpflichtung zur Anerkennung von privatrechtlichen Schiedsvereinbarungen und die Bereitschaft, Schiedssprüche zu vollstrecken.

Im Jahr 1985 hat die UNCITRAL ein Modellgesetz zur Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit verabschiedet, das mittlerweile von über 50 Staaten teilweise oder vollständig übernommen wurde. Deutschland hat sich im Jahr 1998 im Rahmen der Reform der Zivilprozessordnung an das Modellgesetz angeschlossen. Die letzte Version des Gesetzes stammt aus dem Jahr 2006. Hier wurden vor allem die Verwendung von modernen Kommunikationsmitteln und die Durchführung von vorläufigen Maßnahmen im Rahmen von Schiedsverfahren geregelt.

Schieds- und Schlichtungsverfahren der UNCITRAL

Die UNCITRAL verfügt über eine eigenständige Schiedsgerichtsordnung, die in ihrer ersten Fassung aus dem Jahr 1976 stammt. Die Schiedsgerichtsordnung bildet dabei interessierten Handelsparteien eine grundlegende Struktur für Schiedsgerichtsverfahren, deren Regeln frei abgeändert und in Übereinstimmung der Vertragspartner individuell gestaltet werden können. Die Schiedsgerichtsordnung der UNCITRAL eignet sich dabei sowohl für Verfahren vor einem frei wählbaren Schiedsgericht als auch für solche, die ohne die Beteiligung einer Schiedsinstitution durchgeführt werden. Nachdem die UNCITRAL Schiedsordnung am 28. April 1976 verabschiedet wurde, entschied die UN-Vollversammlung am 15. Dezember 1976, die Schiedsordnung zur Verwendung zu empfehlen. Die letzte Version der UNCITRAL Schiedsordnung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde an die im Laufe der Jahren veränderten Bedürfnisse angepasst.

Im Zusammenhang mit Investitionsschiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten hat die UNCITRAL im Jahr 2013 Regelungen in Sachen Transparenz festgelegt. Hiermit wurde vereinbart und beschlossen, dass sowohl relevante Dokumente als auch der eigentliche Schiedsspruch veröffentlicht werden müssen. Speziell hierzu betreibt die UNCITRAL eine eigenständige Webseite. Natürlich verfügt auch die UNCITRAL nicht über Gesetzgebungskompetenzen. Die herausgegebenen Regeln und Statuten sind nur dann gültig, wenn Sie entweder von Staaten in geltendes Recht verwandelt oder von Vertragsparteien auf freiwilliger Basis miteinander vereinbart werden.

Die UNCITRAL ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

UNCITRAL Secretariat
Vienna International Centre
P.O. Box 500 A-1400 Wien
Österreich

Tel. 43-(1) 26060-4060 oder 4061
Fax: 43-(1) 26060-5813

Unter der Adresse www.uncitral.org steht das umfangreiche Informationsangebot der UNCITRAL zur Verfügung. Dort finden sich auch direkte Kontaktmöglichkeiten per Mail-Formular.

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