Home Schiedsgerichte Nederlands Arbitrage Instituut (NAI) Schiedsklausel NAI

Schiedsklausel NAI

„Alle Streitigkeiten, die über den vorliegenden Vertrag oder eventuell daraus hervorgehende Verträge entstehen können, werden gemäß der Schiedsgerichtsordnung des niederländischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit beigelegt.“

Ergänzend:

  • Das Schiedsgericht wird aus einem Schiedsrichter/drei Schiedsrichtern bestehen.
  • Das Schiedsgericht wird gemäß dem Listenverfahren bestellt.
  • Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist ……………(Stadt).
  • Im Verfahren wird die …………… Sprache verwendet.
  • Das Schiedsgericht wird nach Grundsätzen der Billigkeit entscheiden.
  • Die Verbindung des schiedsrichterlichen Verfahrens mit einem anderen schiedsrichterlichen Verfahren im Sinne von Art. 1046 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering und Art. 39 Schiedsgerichtsordnung des niederländischen Instituts für Schiedsgerichtbarkeit, ist ausgeschlossen.
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